Unter dem Titel „Per- and polyfluoroalkyl substances (PFAS) in firefighting foams” hat die
Europäische Chemikalienagentur (ECHA) ein Verbot von PFAS in Feuerlöschschäumen auf den
Weg gebracht. Einige per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) stehen in Verdacht die
menschliche Gesundheit und die Umwelt zu schädigen, sowie schwer abbaubar zu sein. Dies
betrifft alle Schaum-Feuerlöscher, welche bis ca. 2021 produziert worden sind.
Das bedeutet für Sie :
Nur sehr wenig Betreiber (wie z.B.
Chemiebetriebe oder Raffinerien) können
die 5-jährige Übergangsfrist nutzen.
Für alle anderen Unternehmen, Kliniken, Alten-
und Seniorenheime, Komunen und Behörden
ist ein Weiterbetrieb der „herkömmlichen“
Schaum-Feuerlöscher kaum bzw.
nicht möglich.
Richtig reagieren und schon bei den nächsten Wartungsarbeiten
vorausschauend investieren:
- kein routinemäßiger Austausch von Löschschäumen
- keine Instandsetzungarbeiten von Schaumfeuerlöscher mit PFAS
- keine Ersatzbeschaffungen von „herkömmlichen“ Schaum-Feuerlöscher mit PFAS.
Hier steht das Mietmodel von Feuerlöscher als clevere Alternative zum Kauf gegenüber :
- Erhalt von Liquiditität durch Minimierung der Beschaffungskosten
- Bilanzneutral, da keine AfA und sofortig absetzbare Mietkosten
- Geräte auf dem neuesten Stand der Technik, zukünftige gesetzliche Änderungen
müssen Sie nicht mehr interessieren und belasten.
- Äußerst unkomplizierte Wartungsarbeiten (abgelaufenes Gerät wird durch neu
geprüftes Gerät ersetzt).
- keine unvorhergesehen Instandhaltungskosten
*Um fluorhaltige Feuerlöscher weiterzuverwenden, muß der Betreiber sehr hohe Hürden meistern und einhalten:
- PFAS-haltige Schaumlöschmittel dürfen ausschließlich zum Löschen von Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B) eingesetzt werden.
- Sie müssen die Verwendung fluorhaltiger Feuerlöschschäume begründen einschließlich einer Bewertung von Alternativen.
- Sie müssen sicherstellen, daß Sie die Emissionen in die Umwelt sowie den direkten und indirekten Kontakt mit vermeiden.
- Sie müssen einen standortspezifischen Managementplan für PFAS-haltige Feuerlöschschäume erstellen.
- Es müssen Einzelheiten zu den Bedingungen für die Verwendung und Entsorgung des Schaums aufgeführt werden.
- Pläne für die Eindämmung, Behandlung und angemessene Entsorgung flüssiger und fester Abfälle, die bei der Verwendung des
Schaums anfallen.
- Dieser Managementplan muss jährlich überprüft werden, so dass ggf. neue Vorschriften in die Bewertung einfließen. Er ist der
Vollzugsbehörde zur Einsichtnahme vorzulegen.